HÄUFIGE FRAGEN & ANTWORTEN
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich wieder kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Es gibt einen Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Antigen-Schnelltest (PoC-Test) pro Woche – dies gilt unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus.
Wenn Sie ein positives Antigen-Schnelltestergebnis erhalten haben, begeben Sie sich unverzüglich und ohne Umwege in Ihre Wohnung/Ihr Haus! Dies gilt auch für geimpfte und genesene Personen. Verlassen Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus nur in medizinischen oder sonstigen Notfällen oder zum Testen. Bitte kontaktieren sie Ihren Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116 117
PCR-Tests sind die zuverlässigsten Tests. Sie sollen immer zur Anwendung kommen, wenn ein Verdacht auf eine SarsCoV-2-Infektion vorliegt, beispielsweise aufgrund entsprechender Krankheitssymptome oder wegen Kontakts zu Infizierten. Die Kosten für einen Test werden übernommen, wenn Ihr Arzt oder Ihr Gesundheitsamt sich dafür aussprechen.
Antigen-Schnelltests können innerhalb kurzer Zeit Auskunft darüber geben, ob jemand zur Zeit der Testung andere anstecken kann oder nicht. Bei Antigen-Schnelltests wird ähnlich wie beim PCR-Test ein Nasen- und/oder Rachenabstrich gemacht. Schnelltests werden nach geltender Nationaler Teststrategie von geschultem Personal abgenommen und in Alten- und Pflegeheimen, in Kliniken und auch in Schulen eingesetzt. Auch Selbsttests sind Antigen-Schnelltests. Grundsätzlich gilt: Da Antigen-Schnelltests nicht so zuverlässig sind wie PCR-Tests, kann eine Infektion mit SarsCoV-2 nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Die Einhaltung der AHA+L-Regel ist daher auch bei negativem Testergebnis erforderlich.